Diese Schlussleuchte besitzt ein E-Prüfzeichen und ist für den öffentlichen Straßenverkehr nach ECE-Regelung 50 ausschließlich für den rückwärtigen Anbau zugelassen.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass immer die richtigen Leuchtmittel Verwendung finden. Verwenden Sie nur Glühlampen vom Typ P21W (12V, 21W) mit eingetragenem Genehmigungszeichen nach ECE-R 37 für das Bremslicht sowie R5W (12V, 5W) mit eingetragenem Genehmigungszeichen nach ECE-R 37 für das Rücklicht bzw. die Kennzeichenleuchte.
Bei Verwendung eines anderen Leuchtmittels erlischt die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug!
Weiterführende Links zu "Bremsschlusskennzeichenleuchte - BSKL 8522.21 - ø 120 mm - 3-Schrauben"